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FAQs

Unten stehend finden Sie Links, mit denen Sie zu den jeweiligen Fragen und Antworten zu Corona gelangen.

Weitere Antworten auf grundlegende Fragen zum Coronavirus finden Sie unter: Basiswissen 'Zusammen gegen Corona'.

Was ist das Coronavirus und wo kommt es her?

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ist erstmals in der Metropole Wuhan in China aufgetreten. Es kann bei Befall Atemwegserkrankungen auslösen und wird von Mensch zu Mensch übertragen.

Welche Symptome ruft das Coronavirus hervor?

Das Virus kann bei Befall Erkrankungen der Atemwege auslösen. Diese können mit verschiedenen Symptomen einhergehen, wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden auch unter Durchfall. Bei einem Teil der Patient:innen scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen. Aktuell ist davon auszugehen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Symptome auftreten. Dieser Zeitraum wird Inkubationszeit genannt.

Gibt es einen Impfstoff?

Ja, es gibt Impfstoffe gegen das Coronavirus, die das Risiko einer schweren Erkrankung erheblich reduzieren.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich Symptome zeige?

Sollten Sie bei sich Krankheitssymptome feststellen, melden Sie sich zur weiteren Abklärung zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Ärztin. Außerhalb der regulären Sprechzeiten können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung der Freien Hansestadt Bremen wenden (Telefon 116 117).

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen folgende Maßnahmen auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus:

  • Husten- und Nies-Etikette
  • gute Händehygiene
  • Maske tragen
  • Abstand zu anderen Menschen (min. 1,5m)

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Die Inkubationszeit dauert bis zu 14 Tagen. Ansteckend ist man bereits 2 Tage vor Symptombeginn.

Wie wird das Corona Virus übertragen?

  • Das Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
  • Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion und die Übertragung über Aeorsole. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.

Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten.

Welche Personengruppen haben ein höheres Risiko für einen schweren Covid-19 Krankheitsverlauf?

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben:

  • Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz).
  • Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen scheinen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
  • Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt
  • wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung. Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z. B. Cortison).

Ich bin genesen. Wie bekomme ich einen digitalen Nachweis?

Sie sind genesen und brauchen einen Beweis dafür auf Ihrem Smartphone?
Dann zeigen Sie Ihren PCR-Nachweises bei einer Apotheke oder beim Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Dann bekommen Sie einen QR-Code für die CovPass App oder Corona-Warn-App. Damit können Sie die Information auf Ihrem Smartphone speichern.
Wenn Sie genesen sind und später im Impfzentrum oder in einer Impfstelle geimpft werden, können Sie auch dort ein Zertifikat bekommen, dass Sie genesen sind.

Was passiert, wenn ich mich mit Corona angesteckt habe?

Wenn Sie sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben, kann es sein, dass Sie Husten oder Schnupfen bekommen. Oder Halskratzen und Fieber. Das passiert bei vielen Menschen.

Manche Menschen bekommen auch Durchfall.
Wenige Menschen werden schwer krank.
Wenige Menschen bekommen schwere Atemprobleme oder eine Lungenentzündung.

Wenn Sie sich angesteckt haben, kann es sein, dass Sie nicht sofort krank werden. Es kann sein, dass Sie erst 2 Wochen später krank werden.
Manche Menschen merken aber auch gar nicht, dass sie sich angesteckt haben.

Ich habe Husten oder Schnupfen oder Fieber. Was soll ich machen?

Wenn Sie Husten oder Schnupfen oder Fieber haben und sich krank fühlen, rufen Sie bitte Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin an.
Wenn die Praxis zu hat, können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.
Er hat die Telefon-Nummer 116 117.

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

So können Sie sich und andere Menschen schützen:

  • Husten und Niesen Sie andere Menschen nicht an. Drehen Sie sich weg. Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch. Oder in Ihre Ellenbeuge. Das nennt man „Husten- und Nies-Etikette“.
  • gründliches Händewaschen und Hände desinfizieren.
  • Maske tragen.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Menschen, möglichst 1,5 Meter oder mehr.

Wenn ich mich angesteckt habe: Wie lange kann es dauern, bis ich krank werde?

Wenn Sie sich angesteckt haben, kann es 2 Wochen dauern, bis Sie krank werden. 2 Tage bevor Sie sich krank fühlen, können Sie schon andere Menschen anstecken.

Wie stecke ich mich mit Corona an?

Das Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
Die meisten Menschen stecken sich an, wenn sie angehustet oder angeniest werden.
Oder wenn winzige Speichel-Tröpfchen von einem infizierten Menschen in der Luft sind. Wenn man die einatmet, kann man sich anstecken.
Oder Sie haben Corona-Viren an den Händen und berühren Ihren Mund, oder Ihre Nase oder Ihre Augen. So stecken sich aber nur wenige Menschen an.
Sehr wenige Personen haben sich bei einer Person angesteckt, die nur leichte Symptome hatte. Oder die Symptome hatte, bei denen man nicht an Corona denkt.

Welche Personen haben ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit Corona?

Einige Personen haben wahrscheinlich ein höheres Risiko, dass sie schlimmer mit Corona krank werden, als andere Menschen. Diese Personen gehören dazu:
Wenn Sie 60 Jahre alt sind oder älter. Wenn man älter wird, kann sich der Körper nicht mehr so gut selbst vor Krankheiten schützen.
Wenn Sie vorher schon eine andere Krankheit hatten, können Sie von Corona auch schlimm krank werden. Zum Beispiel bei diesen Krankheiten:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Diabetes (Zuckerkrankheit)
  • Erkrankungen des Atmungssystems,
  • Erkrankungen der Leber,
  • Erkrankungen der Niere,
  • Krebs.

Sie können vielleicht auch schlimmer an Corona erkranken:

  • wenn Sie sehr dick sind („Fettleibigkeit“, „Adipositas“)
  • wenn Sie rauchen.

Sie sind schon älter oder alt und hatten vorher schon eine andere Krankheit? Dann ist die Gefahr, dass Sie mit Corona schlimm krank werden, leider noch größer.
Sie haben auch dann ein größeres Risiko schwer von Corona krank zu werden, wenn Ihr Immunsystem unterdrückt wird. Vielleicht haben Sie eine Krankheit, die Ihr Immunsystem schwach macht? Vielleicht nehmen Sie Medizin, die Ihr Immunsystem unterdrückt, zum Beispiel Cortison.

Wie kann ich beweisen, dass ich genesen bin?

„Genesen“ bedeutet, dass Sie von Corona wieder gesund sind. Genesen sind Sie, wenn Sie in den letzten 90 Tage einen positiven Corona-Test hatten. Es muss ein PCR-Test oder ein PoC-PCR-Test sein. Und das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Wenn der Test älter als 90 Tage ist, gelten Sie nicht mehr als „genesene“ Person. Wenn Sie im Gesetz nachlesen wollen, dann steht das im Infektionsschutzgesetz, in Paragraph 22a Absatz 2.

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