Die strukturelle und qualitative Weiterentwicklung in der häuslichen Pflegesituation soll durch entsprechende Angebote stetig verbessert werden. Der Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung fördert innovative Projekte mit dem Ziel der nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden An- und Zugehörigen.
Der Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung kann Projekte aus den folgenden Bereichen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) fördern:
Zielgruppe der förderfähigen Projekte sind Menschen mit einem Pflegebedarf sowie deren pflegende An- und Zugehörige. Die förderfähigen Angebote zielen auf die nachhaltige und/oder stetige Verbesserung der Lebenssituation, und Lebensqualität der Menschen mit einem Pflegebedarf und den am ständigen Pflegeprozess Beteiligten ab.
Die Voraussetzungen für eine Projektförderung nach dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung sind unter folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung geregelt:
Benötigte Formulare sowie eine Arbeitshilfe finden Sie hier:
Innovationsfonds - Arbeitshilfe zur Antragstellung (pdf, 192.8 KB)
Projektfinanzierungsplan (xlsx, 34.4 KB)
Ihre Ansprechperson: