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(Trink-)Wasser

Trinkwasser gehört zu den wichtigsten "Lebensmitteln" überhaupt.
Der Verbrauch von Trinkwasser in Deutschland beträgt knapp 130 Liter pro Person am Tag. Dies entspricht etwa der Füllmenge einer Badewanne. Dieses Wasser wird zu großen Teilen zum Wäschewaschen, Duschen, Baden und Reinigen im Haushalt benutzt. Nur etwa zwei Liter werden tatsächlich täglich zum Trinken benötigt.

Die Trinkwasserverordnung gibt Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Verunreinigungen und Richtwerte für physikalische und physikalisch-chemische Parameter vor. Die Einhaltung dieser Vorgaben gewährt die für Trinkwasser erforderliche hohe Qualität. Die Trinkwasserverordnung ist auch in englischer Sprache abrufbar: Ordinance on the Quality of Water Intended for Human Consumption.

Hier erhalten Sie über die folgenden Bereiche nähere Informationen:

Glas mit Sprudelwasser

Die Trinkwasserverordnung gibt die Anforderungen für eine gute Qualität des Trinkwassers vor. Um festzustellen, ob das Bremer Trinkwasser weiterhin qualitativ gut ist, muss es regelmäßig kontrolliert werden.

In Bremen kontrollieren das Gesundheitsamt Bremen und das Städtische Gesundheitsamt Bremerhaven die Qualität des von den Wasserwerken gelieferten und an die Verbraucherin und den Verbraucher abgegebenen Trinkwassers auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung.
Die Gesundheitsbehörde fasst die Berichte der Gesundheitsämter jährlich zu einem Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit zusammen.

Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch übermittelt das Bundesministerium für Gesundheit die über einen Berichtszeitraum von drei Jahren zusammengefassten Berichte der Länder an die Europäische Kommission. Die Berichte aller 16 Bundesländer an die Europäische Kommission können hier abgerufen werden.

Das Trinkwasser wird in so genannten "Trinkwasseruntersuchungsstellen" auf seine Qualität analysiert.

Zwar kann prinzipiell jedes Labor hierzulande z. B. die Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser messen. Nur diejenigen Untersuchungslabors, die bestimmte von der Trinkwasserverordnung und von der Gesundheitsbehörde vorgegebene Qualitätsvoraussetzungen erfüllen, werden jedoch im Land Bremen als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen. Zulassungsstelle und Kontrollinstanz ist die im zuständigen Referat bei der Behörde angesiedelte "Unabhängige Stelle".

Die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 der TrinkwV vom 10. März 2016 (zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021) verlieren durch das Inkrafttreten der neuen TrinkwV vom 20. Juni 2023 nicht ihre Gültigkeit.

Die Liste der in Bremen zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen wird nach wie vor geführt und ist hier zu finden (Stand Januar 2023):
Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen (01-2023) (pdf, 231.8 KB)

Zu den möglichen Verunreinigungen des Trinkwassers durch Trinkwasserleitungen zählt das Schwermetall Blei.

Blei wurde als Material für Trinkwasserleitungen insbesondere in Hausinstallationen in Gebäuden bis ca. 1970 verwendet. Im Trinkwasser können dadurch unter Umständen hohe Bleikonzentrationen entstehen. Diese sind abhängig vom verwandten Werkstoff (z. B. Blei, Blei-Kupfer, Blei-Eisen), Länge und Alter der Rohrleitungen, der Wasserqualität (Säuregrad) sowie der Standdauer des Wassers in der Leitung (bzw. der Häufigkeit der Entnahme von Wasser durch die Verbraucherin oder den Verbraucher).

Vorsorge vor Bleiwirkungen
Die Giftigkeit von Blei in Bezug auf besonders sensible Personengruppen ist seit langem bekannt. Vor allem der kindliche Organismus ist anfällig gegenüber einer Belastung mit Blei. Betrachtet werden hier die durch lang dauernde Zufuhr vergleichsweise geringer Blei-Konzentrationen (z. B. mit dem Trinkwasser) möglicherweise eintretenden subtilen (feinen) Schädigungen. Die Aufnahme von Blei kann sich schädigend auf das blutbildende System und das Nervensystem auswirken, was zu Bluthochdruck oder Konzentrationsstörungen führen kann. Besonders gefährdet sind Kinder, bei denen es zu kognitiven Beeinträchtigungen und einer Verschiebung der Hörschwelle kommen kann.

Ziel der gesundheitlichen Vorsorge ist die deutliche Reduzierung der zusätzlichen Belastung des Menschen mit Blei über das Trinkwasser in Bleirohren.

Der Deputation für Gesundheit wurde im Februar und im Juni 2014 ein Bericht über den aktuellen Stand der Trinkwasser führenden Leitungen in öffentlichen Gebäuden der Stadtgemeinde Bremen vorgelegt.
Die erste Deputationsvorlage (pdf, 73.3 KB) und der dazugehörige Bericht über Trinkwasser führende Bleileitungen aus dem Februar 2014 (pdf, 173.4 KB) kann ebenso abgerufen werden wie die zweite Deputationsvorlage (pdf, 75.7 KB) und der dazugehörige Bericht über Trinkwasser führende Bleileitungen aus dem Juni 2014 (pdf, 115 KB).

Rechtliche Regelung
Am 24.06.2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die wichtige Änderungen im Umgang mit Blei mit sich bringt. Bisher war stets der Nachweis über eine Trinkwasseranalyse erforderlich, dass Blei ins Trinkwasser abgegeben bevor ein Austausch von Bleileitungen vorgenommen werden musste. Die neue Trinkwasserverordnung verbietet Bleileitungen komplett. Das bedeutet, dass unabhängig vom Gehalt des Bleis im Trinkwasser alle Bleileitungen entfernt oder stillgelegt werden müssen. Die Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen müssen bis zum 12.01.2026 durchgeführt werden. Diese Frist muss insbesondere von Vermietern eingehalten werden. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und nicht vermieten, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit beim Gesundheitsamt eine Fristverlängerung zu beantragen.

Für nähere Informationen sollten sich Mieter oder sonstige Nutzer von Gebäuden zunächst an ihren Vermieter bzw. an den Eigentümer wenden. In technischen Fragen können außerdem Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks weiterhelfen.

Für gesundheitliche Fragen sind die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven erreichbar unter:
Für Bremen: (0421) 361-15513 (Mo - Fr, 8:30 – 12:30 Uhr)
Für Bremerhaven: (0471) 590-2861

Viele Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen besitzen einen Gartenbrunnen. Das Wasser aus diesen Brunnen wird in der Regel nicht als Trinkwasser genutzt. Es würde ansonsten der Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen. Das Wasser wird vielmehr für die Bewässerung des Rasens und der Bepflanzungen eingesetzt. Auch wird es im Sommer gerne als Füllwasser z. B. für Planschbecken verwendet.

Liegen die Brunnen in Wasserverunreinigungsgebieten, wird die betroffene Bevölkerung in Absprache mit dem Gesundheitsamt durch die Umweltschutzbehörde informiert. Je nach Ausmaß der Verunreinigung könnte dann eine Einschränkung der Nutzung des Gartenbrunnens erforderlich werden. Als Hilfestellung für die Bewertung von Wasser aus Einzelbrunnen und auch von weitflächigen Grundwasserverunreinigungen durch die zuständigen Stellen im Gesundheits- und Umweltbereich sowie zur Information der betroffenen Bevölkerung hat die Gesundheitsbehörde die folgenden Empfehlungen herausgegeben:

Qualitätsanforderungen beim Auftreten von leicht flüchtigen Kohlenwasserstoffen (LCKW) in Wasser aus Gartenbrunnen (pdf, 99.4 KB) (pdf, 99.4 KB)

Qualitätsanforderungen beim Auftreten von Benzol, BTX, PAK, Benzo-a-pyren und Napthalin in Wasser aus Gartenbrunnen (pdf, 133.9 KB) (pdf, 133.9 KB)