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Wir bieten allen Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, eine Erstuntersuchung an. Bei der Erstuntersuchung stellen wir Ihnen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, untersuchen Sie und bieten Ihnen auch Impfungen an, wenn Sie noch nicht geimpft sind. Wenn Sie Medikamente benötigen, können Sie von uns auch erste Medikamente bekommen. Wenn Sie krank sind und weitere Behandlung benötigen, stellen wir Ihnen Versorgungsscheine für die weitere Behandlung aus. Mit diesen Scheinen können Sie dann zu einem Facharzt oder einer Fachärztin gehen und werden dort behandelt.

Die Erstuntersuchung findet in unserem medizinischen Versorgungszentrum Am Brill statt. Hier haben wir ein ruhiges Umfeld, in dem wir sie untersuchen und behandeln und Ihnen auch Impfungen anbieten können. Mit unserem Shuttle-Service werden Sie direkt dorthin gebracht und danach auch zurück in die Unterkunft. Dabei werden Mitarbeitende des ASB die Koordination übernehmen und die Personen zu den Sammelstellen für die Busse bringen. Für den Shuttle-Service sind Busse des Deutschen Roten Kreuzes im Einsatz. Auch der Sicherheitsdienst vor Ort unterstützt beim Shuttle-Service.

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden in der Unterkunft. Wenn Sie noch keine Erstuntersuchung erhalten haben, werden Sie diese dann schneller bekommen. Wenn Sie schon eine Erstuntersuchung erhalten haben, erhalten Sie von den Mitarbeitenden in der Unterkunft einen Notfallkrankenschein, mit dem Sie dann zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen können.

Wichtig: In Notfällen wählen Sie bitte unbedingt den Notruf 112!

Falls sie akut Hilfe benötigen, suchen Sie bitte einen niedergelassenen Gynäkologen auf. Auf folgender Homepage können Sie einen passenden Arzt finden:
https://patienten.kvhb.de/arztsuche-1
https://patienten.kvhb.de/arztsuche/hilfsangebote-ukraine
Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen wenden Sie sich bitte an eine ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis unter der Telefonnummer 116117.

Falls sie akut Hilfe benötigen, suchen Sie bitte einen niedergelassenen Facharzt auf. Auf folgender Homepage können Sie einen passenden Arzt finden:
https://patienten.kvhb.de/arztsuche-1
https://patienten.kvhb.de/arztsuche/hilfsangebote-ukraine
Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen wenden Sie sich bitte an eine ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis unter der Telefonnummer 116117.

Wenn Sie Medikamente benötigen, wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Arzt. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten kann Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst Rezepte ausstellen. In der Notaufnahme in den Krankenhäusern werden keine Rezepte ausgestellt.

Wenn Sie in einer privaten Unterkunft leben, benötigen Sie keine Erstuntersuchung.

Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, brauchen Sie ebenfalls einen Notfallkrankenschein. Diesen erhalten Sie in einem der vier Sozialzentren:

• Sozialzentrum 1 (Nord): Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen; Telefon +49 421 361 79800; e-mail: sozialzentrum-nord@afsd.bremen.de

• Sozialzentrum 2 (Mitte- West): Hans-Böckler- Straße 9, 28217 Bremen; Telefon +49 421 361 16892; e-mail: sozialzentrum-groepelingen-
walle@afsd.bremen.de

• Sozialzentrum 4 (Süd): Große Sortillienstraße 2-18, 28199 Bremen; Telefon +49 421 361 79900; e-mail: sozialzentrum-sued@afsd.bremen.de

• Sozialzentrum 5 (Ost): Wilhelm-Leuschner-Str. 27, 28329 Bremen; Telefon +49 421 361 19500; e-mail: sozialzentrum-vahr@afsd.bremen.de

Bei weiteren Fragen hilft das Amt für Soziale Dienste unter der Telefonnummer +49 421 361-78951 oder per e-mail: sozialzentrum-vahr@afsd.bremen.de

Mit einem Versorgungsschein können Sie grundsätzlich von allen Ärztinnen und Ärzten behandelt werden. Eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die speziell Hilfe für Menschen aus der Ukraine anbieten, findet sich hier https://www.kvhb.de/praxen/hilfsangebote-ukraine. Wir empfehlen, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Auch einige Zahnarztpraxen bieten ausdrücklich die zahnmedizinische Behandlung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine an. Die Adressen finden sich auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bremen: www.kzv-bremen.de/patienten/ukrainehilfe. Auch beim Zahnarzt muss der „Notfallkrankenschein“ vorgelegt werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen sammelt verschiedene Hilfsangebote. Auf der folgenden Übersichtsseite können sich Praxen melden, die unterstützen möchten und Medikamente oder Medizinprodukte gespendet werden: https://www.kvhb.de/praxen/hilfe-fuer-die-ukraine.

Aufgrund des Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz besteht für alle Ukrainer:innen ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylblG. In Bremen werden Leistungsberechtigte nach dem AsylblG nach § 264 Abs. 1 SGB V bei der AOK Bremen/Bremerhaven zur Betreuung angemeldet. Somit bekommen alle Ukrainer:innen die sich in Bremen „niederlassen“ eine elektronische Gesundheitskarte.

Bei der Erstantragsstellung auf Leistungen nach dem AsylblG im Amt für Soziale Dienste Bremen wird ein sogenannter „V 111“ erstellt. Dieser dient dem Nachweis der medizinischen Versorgung nach den Statuten des AsylblG ggü. den medizinischen Leistungserbringern für eine Dauer von 6 Monaten. Hiermit ist die Abrechnung über die AOK Bremen/Bremerhaven sichergestellt. Parallel erfolgt die Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven, bei der auch die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte angestoßen wird (der Prozess ist etwas umfangreicher). Nach Erstellung der eGK wird diese ins AfSD versandt, und kann dann dort nach Benachrichtigung abgeholt werden.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus § 4 AsylblG und kann nach § 6 AsylblG ggf. erweitert werden. Die Vereinbarung mit der AOK enthalt eine Anlage (Anlage 1, siehe beiliegend), auf Basis derer einzelne Leistungen ausgenommen sind, bzw. einige Leistungen einem Vorbehalt unterliegen.