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Erlaubniserteilung zum Arbeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Folgende Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:

  • Schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Datum und Unterschrift
  • Beglaubigte Kopie eines Studienabschlusses der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder
    eines naturwissenschaftlichen Studiums mit mikrobiologischen Inhalten (§ 47 Abs. 2 Nr. 1 IfSG)
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 2 IfSG ist
  • Übersicht und Arbeitszeugnisse über bisherige Tätigkeiten
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "OB")

Bitte schicken Sie die geforderten Unterlagen an:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Frau Ann-Kathrin Kunzmann o. Herr Dirk Heimsoth-Ranft
Referat 22
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Die Verwaltungsgebühr beträgt 216,00 Euro.

Hinweise zur Antragsstellung (pdf, 25 KB)
Antragsformular (pdf, 111 KB)

Kontaktdaten der Ansprechpersonen:

Ann-Kathrin Kunzmann

+49 421 361-12926
+49 421 496-12926
E-Mail

Dirk Heimsoth-Ranft

+49 421 361-9556
+49 421 469-9556
E-Mail