Erlaubniserteilung zum Arbeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Folgende Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:
- Schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Datum und Unterschrift
- Beglaubigte Kopie eines Studienabschlusses der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder
eines naturwissenschaftlichen Studiums mit mikrobiologischen Inhalten (§ 47 Abs. 2 Nr. 1 IfSG) - Nachweis einer mindestens 2-jährigen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 2 IfSG ist
- Übersicht und Arbeitszeugnisse über bisherige Tätigkeiten
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "OB")
Bitte schicken Sie die geforderten Unterlagen an:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Frau Ann-Kathrin Kunzmann o. Herr Dirk Heimsoth-Ranft
Referat 22
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert. Die Verwaltungsgebühr beträgt 216,00 Euro.
Hinweise zur Antragsstellung (pdf, 25 KB)
Antragsformular (pdf, 111 KB)
Kontaktdaten der Ansprechpersonen: