Sie sind hier:

Altersvorsorge

Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen zur Absicherung des Lebensunterhaltes im Alter oder nach Renteneintritt. Neben der gesetzlichen Rente gehören insbesondere die private Altersvorsorge mit oder ohne staatliche Förderung sowie die betriebliche Altersversorgung dazu. Zur Planung der Absicherung im Alter gehören die frühzeitige Information über die verschiedenen Formen der Altersvorsorge sowie die Transparenz über zukünftige Ansprüche.

Die gesetzliche Rente in Deutschland dient insbesondere der Absicherung von Angestellten und ist ein Teil der Sozialversicherung. Es werden drei Arten unterschieden: Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Rente wegen Todes. Versicherte erhalten ab dem 27. Lebensjahr eine jährliche Renteninformation, die die erworbenen Anwartschaften abbildet.

Die Riester- und Rürup-Rente sind die privaten, staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Die Riester-Rente richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und die Rürup-Rente, oder auch Basisrente genannt, insbesondere an Selbständige und Nichtpflichtversicherte. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente handelt es sich bei der Riester- und Rürup-Rente um kapitalgedeckte Verfahren. Die Vorteile gegenüber anderen privaten Vorsorgeprodukten liegen in der staatlichen Förderung als Steuerersparnis während der Ansparphase und bei der Riester-Rente zusätzlich in den staatlichen Zulagen. Eine besondere Form der Altersvorsorge ist das so genannte "Wohn-Riester" – hier wird das selbstgenutzte Wohneigentum mit der staatlichen Förderung finanziert.

Die betriebliche Altersversorgung kann für Beschäftigte eine zusätzliche Säule der Vorsorge sein. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben das Recht, dass ein Teil des Gehaltes zur Vorsorge eingesetzt wird (Entgeltumwandlung). Die betriebliche Altersversorgung wird durch den Arbeitgeber organisiert und kann durch ihn anteilig und komplett (mit-)finanziert werden. Es gibt fünf Wege, wie die betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden kann, wobei die Wahl dem Arbeitgeber obliegt: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage oder über eine Unterstützungskasse.

Seit dem 01. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Das Gesetz umfasst zwei wesentliche Maßnahmenpakete:

  • Verbesserungen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge durch u.a. Erhöhung der Absetzmöglichkeiten sowie
  • Schaffung von Möglichkeiten für tarifvertragliche Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge (so genanntes Sozialpartnermodell)

Beide Maßnahmenpakete zielen darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und die Verbreitung insbesondere bei Geringverdienern zu verbessern. Durch das Sozialpartnermodell wird die Anwendung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen erleichtert.

Weiterführende Links:

Deutsche Rentenversicherung

Weitere Informationen: