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Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung spielen für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren eine wichtige Rolle.

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusicherung des Herstellers für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit einer Ware für einen bestimmten Zeitraum. Kommt es zu einem Mangel innerhalb dieses Zeitraums, verpflichtet sich der Hersteller zur kostenlosen Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.

Die Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung ist eine gesetzliche Verpflichtung für den Verkäufer, zwei Jahre ab Kauf für alle Mängel bei einer Ware oder Sache zu haften. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf liegt die Beweislast, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes frei von Mängeln war, beim Verkäufer; das heißt innerhalb der ersten sechs Monate ist die Inanspruchnahme der Gewährleistung für die Käuferin oder den Käufer problemlos möglich. Tritt der Mangel erst nach den ersten sechs Monaten auf oder wird danach angezeigt, machen Verkäufer teilweise von der Beweislastumkehr Gebrauch; das heißt eine Gewährleistung findet dann nur noch statt, wenn die Käuferin oder Käufer einen Produktfehler nachweisen kann.

Entgegen der Auffassung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe der Ware im stationären Handel, auch wenn dies häufig vom Handel aus Kulanz angeboten wird. Aus Gründen des Verbraucherschutzes gibt es in Deutschland jedoch für spezielle Vertragsarten ein Widerrufsrecht, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, einen Verbrauchervertrag einseitig zu lösen. Das Widerrufsrecht gilt für bestimmte Verträge wie bei z.B. Außergeschäftsraumverträgen, im Online-Handel beziehungsweise bei Fernabsatzverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen oder bei Versicherungen. Die Widerrufsfrist beträgt hier in der Regel zwei Wochen.

Weiterführende Links

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Europäisches Verbraucherzentrum

Richtlinie 1999/44/EG

Richtlinie 2011/83/EU