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Reinigungsmittel

Jeder kennt sie – jeder gebraucht sie. Reinigungsmittel gibt es viele. Dabei ist die Anwendung nicht immer unkompliziert und risikolos. Es gibt Reinigungsmittel, die mit Gefahrensymbolen versehen sind, nicht von Kindern gebraucht werden dürfen oder sonstige Einschränkungen aufweisen. Auf EU-Ebene wurde 2004 (VO 648/2004) eine Verordnung erlassen, die sich unter anderem mit Wasch- und Reinigungsmitteln auseinandersetzt. Die nationale Umsetzung erfolgte 2007 durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. Hiernach sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher im alltäglichen Umgang nicht durch Wasch- und Reinigungsmittel gefährdet und auf Gefahren hingewiesen werden. Nicht zu vernachlässigen ist der Umweltschutz, da es sich bei Wasch- und Reinigungsmitteln um giftige Stoffe handeln kann und diese nicht dauerhaft der Umwelt zugeführt werden sollten.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft zu schützen, gibt es eine Meldepflicht für Hersteller und Inverkehrbringer von Wasch- und Reinigungsmitteln. Hiernach müssen Inhaltsstoffe des Produktes deutlich gekennzeichnet und dem Bundesinstitut für Risikobewertung mitgeteilt werden, damit eine Risikobewertung abschließend erfolgen kann.

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