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Futtermittelsicherheit

Einwandfreie und dem Bedarf der Tiere entsprechende Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Durch ihre Zusammensetzung soll die Futterration eine optimale Ernährung der Tiere gewährleisten und ihre Leistungsfähigkeit fördern. Sichere Futtermittel sind somit eine Grundbedingung dafür, dass in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fleisch, Milch oder Eiern keine unerwünschten oder verbotenen Stoffe enthalten sind, die die Gesundheit des Menschen oder der Tiere schädigen können.
Dieses sind auch die Ziele der amtlichen Futtermittelüberwachung (FMÜ). Kontrollen sollen sicherstellen, dass die vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die Gesundheit des Menschen unbedenklich sind, die Gesundheit der Tiere geschützt und eine Gefährdung des Naturhaushaltes verhindert wird. Dazu werden rechtliche Vorschriften überwacht zu

  • unerwünschten Stoffen, verbotenen Stoffen und Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Futtermitteln,
  • Zusatzstoffen, Vormischungen und zur Zusammensetzung von Futtermitteln,
  • der Bezeichnung und Kennzeichnung von Futtermitteln,
  • den Verboten zum Schutz vor Täuschung und
  • der Werbung.

Die Überwachung erstreckt sich dabei über alle Ebenen von der Futtermittelherstellung über den Handel bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben. Futtermittelkontrolleure nehmen vor Ort Betriebskontrollen, Buchprüfungen und Probenahmen vor. Entsprechend dern Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 richten sich die Kontrollen der amtlichen FMÜ am Risiko des zu kontrollierenden Betriebes sowie an den potenziellen Risiken der eingesetzten Futtermittel-Komponenten und der hergestellten Produkte aus. Ein Modell zur Risikobeurteilung der Futtermittelbetriebe findet sich als Anlage im „"Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“", das vom Bund und den zuständigen Behörden der Länder erarbeitet und im Herbst 2011 von der Agrarministerkonferenz der Länder verabschiedet wurde. Das Kontrollprogramm findet seit 2012 Anwendung und wird regelmäßig aktualisiert. Es beschreibt die Futtermittelkontrollmaßnahmen sowie die Ebenen der Futtermittelkette, auf denen diese Kontrollen durchgeführt werden sollen und schließt eine quantitative Orientierung ein. Schwerpunkte bei Produktkontrollen durch Probenentnahme und Analysen werden konkret genannt, wobei in mehreren Anlagen zum Kontrollprogramm die Probenahmen und Untersuchungen differenziert nach Futtermittelart und Untersuchungsziel im Detail festgelegt werden. Unter anderem werden folgende Parameter analysiert:

  • unerwünschte Stoffe, z. B. Dioxine, Mykotoxine, Mutterkorn, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB) usw.
  • Pflanzenschutzmittelrückstände
  • Unzulässige Stoffe, z. B. nicht mehr zugelassene Antibiotika
  • Verbotene Stoffe, z. B. tierische Bestandteile in Wiederkäuerfutter
  • Inhaltsstoffe, z. B. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohzucker und Energiegehalte
  • Zusatzstoffe, z. B. Kokzidiostatika, Spurenelemente und Vitamine
  • Zoonosenerreger (Salmonellen u. Listeria monocytogenes) und die mikrobiologische Beschaffenheit

Die Ergebnisse der amtlichen FMÜ werden vom Bund und den Ländern in der Futtermittel-Jahresstatistik zusammengefasst und jährlich auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter der Rubrik Futtermittel veröffentlicht.
Zuständig für die Bearbeitung aller grundsätzlichen rechtlichen Fragen im Bereich Futtermittelsicherheit ist das Fachreferat 42 bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Durchführung der FMÜ obliegt aufgrund einer Kooperation zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen seit dem Jahr 2005 dem Fachdezernat 41 des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg. Die amtliche Analyse der Proben findet vornehmlich im Futtermittelinstitut Stade des LAVES) statt.