Luft braucht jeder zum Atmen. Gesunde Innenraumluft ist hierbei von besonderer Bedeutung. Denn: Nach überregionalen Schätzungen hält sich der Mensch zu mindestens 90 Prozent des Tages in Innenräumen auf. In der Wohnung, in Betrieben, in öffentlichen Einrichtungen.
Mit der Luft wird jedoch auch ein Cocktail von sehr unterschiedlichen Stoffen eingeatmet. In den meisten (günstigen) Fällen besitzen diese Stoffe – schon aufgrund ihrer sehr geringen Konzentration – keine gesundheitliche Wirkung und werden erst gar nicht bemerkt. Sie können jedoch auch anregend, unter Umständen belästigend und im schlimmsten Fall gesundheitsschädlich sein. Diese Verunreinigungen der Innenraumluft sind dann oft auf herstellungs- oder baulich bedingte Altlasten der Vergangenheit zurückzuführen und entweichen Baumaterialien oder Einrichtungsgegenständen.
Beispiele für die Innenraumluftbelastung sind unter anderem:
Verunreinigungen durch Baumaterialien / Einrichtungsgegenstände
Feinstaub
[COUNTER VERSTECKT]
Im Gegensatz zum streng regulierten Arbeitsplatz, an dem mit belästigenden oder gar gesundheitsschädlichen Stoffen direkt umgegangen wird, gibt es im Bereich des privaten Nutzung - egal, ob sich jemand zu Hause, im Büro oder in einem öffentlichen Bereich wie beispielsweise einer Schule aufhält - keine gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffe in der Innenraumluft. Eine Ausnahme bildet das Perchlorethylen (Tetrachlorethen). Hierfür wurde in privaten Räumlichkeiten, die an Chemisch-Reinigungen angrenzen, ein Grenzwert gesetzlich festgelegt.
Für alle anderen Stoffe und Stoffgemische müssen Empfehlungen oder Richtwerte – soweit überhaupt vorhanden – der jeweiligen Landesgesundheitsbehörde, weiterer übergeordneter Behörden oder Gremien als gesundheitliche Beurteilungsbasis herangezogen werden.
In Deutschland sind hierfür die Empfehlungen einer am Umweltbundesamt angesiedelten Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumluftkommission und Vertreterinnen und Vertretern der obersten Ländergesundheitsbehörden maßgeblich.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes. Dort finden Sie auch die Richtwerte für die Innenraumluft.
Man unterscheidet Grobstaub (Sand, Flugasche) und Feinstaub (Ruß, Abrieb, Blütenstaub, Sporen usw.).
Je kleiner die Teilchen, desto länger halten sie sich in der Luft oder können leicht wieder aufgewirbelt werden.
Dieser feine Staubanteil der Luft kann von den Schleimhäuten im Nasen-/Rachenraum nicht zurückgehalten werden, daher ist es wichtig, möglichst wenig „Staub aufzuwirbeln“.
Untersuchungen zur Belastung der Innenraumluft von Schulräumen haben gezeigt, dass die Belastung von Innenräumen mit Feinstaub in der Regel deutlich höher sein kann als in der Außenluft, die Zusammensetzung des Feinstaubs sich andererseits aber auch deutlich von derjenigen in der Außenluft unterscheidet.
Praktischer Rat zur allgemeinen Lufthygiene bzw. Luftqualität in Innenräumen:
Lüftung
Reinigung
Begleitende Maßnahmen
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Empfehlung Feinstaub der Gesundheitsbehörde (Stand 13. Juni 2006).