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Saatgut

Verbraucherschutzregelungen, wie das Saatgutrecht sind für Landwirte und Gartenbauer sowie den privaten Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, um qualitativ hochwertiges Saatgut von leistungsfähigen Pflanzensorten für einen erfolgreichen Anbau zu erhalten.

Zwei Aspekte sind im Saatgutrecht von besonderem Belang:

  • Saatgutanerkennung
  • Saatgutverkehrskontrolle

In Bremen ist die Saatgutanerkennung bei der Landwirtschaftskammer angesiedelt www.lwk-bremen.de und die Saatgutverkehrskontrolle bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Bei der Saatgutverkehrskontrolle liegt der Schwerpunkt im Land Bremen auf genetischen Veränderungen des Saatgutes bei der Einfuhr. Um sicher zu stellen, dass Saatgut die erforderliche Reinheit aufweist, unterliegt das Saatgut entsprechenden Kontrollen nach dem Gentechnikrecht. Saatgut, welches gentechnisch verändert worden ist, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Für die Einfuhr und den Anbau in der EU ist es notwendig, dass dieses Saatgut nur zugelassene gentechnische Veränderungen enthält. Um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten, werden Saatgutpartien auf gentechnische Veränderungen hin überprüft. In der EU gibt es für Saatgut im Gegensatz zu Lebensmitteln keine Grenzwerte für gentechnisch veränderte Verunreinigungen. Hier gilt die Nulltoleranz.
In Bremen findet die Saatgutverkehrskontrolle in den Einlassstellen Bremen und Bremerhaven statt.