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Privacy Shield

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen der EU und den USA unterliegt einer Regelung durch das sogenannte "Privacy-Shield Abkommen", das am 12. Juli 2016 von der EU-Kommission (2016/1250) beschlossen wurde und am 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Verbraucherinnen und Verbrauchen haben seitdem explizite Rechte auf die Information, die Auskunft, die Berichtigung und je nach Fall auch auf die Löschung von personenbezogenen Daten, die von amerikanischen Unternehmen erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Dies kann etwa bei der Nutzung sozialer Dienste oder Apps relevant werden, da entsprechende datenverarbeitende Server häufig in den USA stehen. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass das betroffene Unternehmen eine gültige Privacy-Shield Zertifizierung besitzt. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf dem Informationsportal www.privacyshield.gov/list über zertifizierte Unternehmen informieren.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher der Meinung sind, dass Rechte, die Ihnen nach dem EU-US Privacy Shield Abkommen zustehen, verletzt wurden, oder ein Privacy Shield zertifiziertes Unternehmen, an das ihre Daten übermittelt wurden, gegen seine Pflichten verstoßen hat, können sie sich direkt an das relevante Unternehmen wenden. Sollte das Unternehmen die Fragen nicht beantworten oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ausräumen, können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Beschwerde bei einer unabhängigen Beschwerdestelle einlegen.

Um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Bremen mit Ihrer Beschwerde seit dem Sommer 2017 auch direkt an die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Bitte nutzen Sie dafür das von den Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entwickelte Beschwerdeformular (pdf, 120.5 KB). So wird sichergestellt, dass alle Informationen, die für eine sinnvolle Bearbeitung Ihres Anliegens nötig sind, zur Verfügung stehen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat auf ihren Internetseiten Informationen über das Privacy Shield abkommen sowie über das Beschwerdeverfahren zusammengestellt.