Ratten in der Wohnung, im Garten oder am Haus lösen selbst bei den meisten Tierfreundinnen und Tierfreunden keine Freude aus. Dort wo es Ratten gut geht, sie also eine Nahrungsquelle und einen Unterschlupf gefunden haben, werden aus wenigen Ratten auch schnell Viele. Was Ratten so unbeliebt macht, ist ihre Rolle als Krankheitsüberträger (vor allem im Haus durch angenagte Lebensmittel oder Kot und Urin), ihre Vermehrungsfreudigkeit und die Tatsache, dass sie sich gerne auch zwischen Abfällen und in der Kanalisation aufhalten. Dies alles löst bei vielen Menschen unangenehme Gefühle aus.
Am besten ist es, dem Befall mit Ratten vorzubeugen. Dies kann jede und jeder im Alltag einfach umsetzen. Das Gesundheitsamt gibt einfach umzusetzende Tipps.
Die Vorbeugung eines Rattenbefalls schont nicht nur Nerven und Geldbeutel, sie ist auch gelebter Tierschutz. Denn kommt es erst zu einem Rattenbefall, werden die Ratten häufig von Schädlingsbekämpfern getötet.
Der Verdacht eines Rattenbefalls ist von Eigentümern oder Mietern beim Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt meldet den Verdacht dem Ordnungsamt. Das Ordnungsamt stellt dann gegebenenfalls einen Rattenbefall fest. Ein Rattenbefall liegt vor, wenn das Auftreten von mindestens zwei Ratten an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet festgestellt wird und die Gefahr begründet ist, dass durch die Ratten Krankheitserreger verbreitet werden.
Erst, wenn der Rattenbefall von der Behörde festgestellt wurde, dürfen Eigentümer und Mieter tätig werden.
Eigentümer und Mieter müssen den Rattenbefall auf eigene Kosten von Schädlingsbekämpfern beseitigen lassen. Privatpersonen dürfen Ratten nur töten, wenn sie die dazu nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Wer eine Ratte ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar.