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Jugendarbeitsschutz

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor dem Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer Nachuntersuchung, unterziehen. Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen der gesundheitlichen Betreuung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.

Für die Untersuchungen sind neben den Untersuchungsberechtigungsscheinen, die von den Gesundheitsämtern in Bremen und Bremerhaven ausgegeben werden, Erhebungsbögen und Vordrucke dem Arzt / der Ärztin vorzulegen.

Die entsprechenden Erhebungsbögen und Vordrucke sowie erklärende Informationen zu den unterschiedlichen Untersuchungen finden Sie in unserem Service-Bereich.