[H6 11.2010]
Im Land Bremen gibt es ein vielfältiges Angebot an psychiatrischer Versorgung und Suchtkrankenhilfe - von einer stationären Akutversorgung über ambulante Leistungen bis hin zum sog. komlementären Bereich, zu dem beispielsweise Wohnen und Arbeiten zählen. Viele der Angebote liegen in privatrechtlicher Trägerschaft.
Aufgabe der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit ist die strategische Steuerung des Gesamtsystems unter fachlichen Aspekten und ökonomischen Notwendigkeiten. Dies beinhaltet u.a. die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes, die Erarbeitung bzw. Mitgestaltung von Landesgesetzen, den Erlass von Richtlinien und Verordnungen, die Entwicklung fachlicher und finanzieller Rahmenvorgaben.
Nach § 13 des bremischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) hat die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit zudem die Fachaufsicht über die Durchführung von Unterbringungen un des Maßregelvolzuges im Land Bremen.
Im Maßregelvollzug werden Menschen untergebracht, die aufgrund von psychischen oder Suchterkrankungen Straftaten gegangen haben. Einrichtungen nach diesem Gesetz sind in Bremen die Klinika Bremen-Ost und Nord, die AMEOS Klinik Dr. Heines und in Bremerhaven das Klinikum Reinkenheide.
Hier finden Sie die Lesefassung dieses Gesetzes: Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)