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Girokonto für alle

Das Jedermann-Konto ist das Recht einer jeden Verbraucherin und eines jeden Verbrauchers auf Einrichtung eines Girokontos für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Seit dem 19. Juni 2016 gibt es diese rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Basis- bzw. Girokontos auf Antrag durch die Banken und Sparkassen. Zuvor gab es seit 1995 die freiwillige Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von Banken und Sparkassen zur Errichtung eines Girokontos für jede Bürgerin und jeden Bürger, die sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen hat.

Die Verbraucherzentrale Bremen beobachtet die Umsetzung des Jedermann-Kontos durch die Banken und Sparkassen in Bremen und Bremerhaven. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit ihren Erfahrungen und Erlebnissen an die Verbraucherzentrale Bremen beispielsweise per E-mail an info@verbraucherzentrale-bremen.de wenden.

Weiterführende Links

Verbraucherzentrale Bremen

Richtlinie (EU) Nr. 92/2014