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Internethandel

Einkaufen im Internet wird immer beliebter. Für den Kauf via Fernabsatzverträge gelten innerhalb der EU besondere Regeln zum Zweck des Verbraucherschutzes.

So hat ein E-Commerce-Anbieter besondere Informationspflichten zu erfüllen. Es müssen die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung ebenso aufgeführt werden wie der Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten und Steuern. Die Fracht- und Versandkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Lieferfristen müssen zusätzlich angegeben werden.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei Vertragsabschluss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) zustimmen und diese müssen jederzeit zugänglich sein.

Verkaufsangebote digitaler Inhalte unterliegen zusätzlicher Informationspflichten, wie beispielsweise die Erfordernisse an Hard- oder Software oder Angaben zu möglichen Beschränkungen.

Bei Online-Käufen oder sonstigen Fernabsatzverträgen haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere den geschäfts- und gewerbsmäßigen Verkauf von Waren.

Aufpassen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf den Geschäftssitz von Verkäufern. Nicht selten werden über Online-Shops oder Plattformen wie ebay oder amazon Waren von Verkäufern mit Geschäftssitz außerhalb der EU angeboten und verkauft. Händler, die Waren innerhalb der EU vertreiben, unterliegen dem EU-Recht. Jedoch kann es problematisch sein, Ansprüche geltend machen zu können. Außerdem sollten Kaufinteressenten die Transport- und Frachtkosten sowie etwaige Zollbestimmungen prüfen.

Weiterführende Links:

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Richtlinie (EU) Nr. 83/2011