Sie sind hier:

Werbung

Ob im Internet, Fernsehen, Briefkasten oder Supermarkt – Werbung begegnet uns in nahezu allen Lebensbereichen. Irreführende Werbung, die durch falsche oder fehlende Informationen eine Täuschung darstellt, ist prinzipiell nicht erlaubt.

In Bezug auf Lebensmittel taucht häufig die Frage auf, ob bei einer Produktverpackung oder -werbung eine Verbrauchertäuschung vorliegt. Zu diesem Zweck hat die Verbraucherzentrale das Portal Lebensmittelklarheit erstellt. Hier können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über Kennzeichnungen und problematisch angesehene Produktangaben informieren sowie eigene Beschwerden mitteilen.

Briefkastenwerbung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein Ärgernis.
Gegen Reklamesendungen oder Handzettel genügt ein Aufkleber mit entsprechendem Hinweis am Briefkasten. Persönlich adressierte Werbebriefe von Unternehmen, bei denen man kein Kunde ist, können über eine Eintragung in die sogenannte Robinsonliste verhindert werden.

Zu unerwünschter Telefonwerbung oder Werbung per E-mail erfahren Sie mehr hier mehr.

Nach wie vor erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Gewinnmitteilungen, die sich im Nachhinein als (teilweise) kostenpflichtige Angebote herausstellen. Solche Gewinnmitteilungen sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie nach europäischem Recht verboten und können von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden.

Wirbt Ihrer Meinung nach ein Unternehmen mit falschen oder täuschenden Angaben? Dann können Sie sich an die Verbraucherzentrale Bremen wenden, die als klageberechtigter Verband bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb abmahnen und auf Unterlassung klagen kann.

Weiterführende Links

Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentrale Bundesverband)

Robinsonliste

UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb