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Fluggastrecht

Fluggastrechte dienen der Durchsetzung von Ansprüchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere in Fällen von Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung bei Flügen. Hinzu kommt die Verpflichtung von Hilfeleistungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

In der EU gilt ein vollharmonisiertes Fluggastrecht für alle Flüge, die in der EU gestartet werden oder die in die EU führen und von einer EU-Fluglinie durchgeführt werden. Die nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt.

Fluggäste haben Anspruch auf besondere Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sowie einen finanziellen Ausgleich bei großen Verspätungen, sofern keine außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände vorliegen. Eine übersichtliche Darstellung der Flugrechte ist veröffentlicht auf dem Bürgerportal der Europäischen Union.

Die Ansprüche gegenüber Luftfahrtunternehmen müssen individuell geltend gemacht werden. Unterstützung bei der Geltendmachung von Fluggastrechten können Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise bei den Verbraucherzentralen erhalten. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Unternehmen, kann das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zur Durchsetzung der Ansprüche eingeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche unter 5.000 Euro betragen und aufgrund einer privaten Reise gestellt werden. Sofern sich das Luftfahrtunternehmen nicht an der privatrechtlich organisierten Schlichtung in Deutschland beteiligt, kann die behördliche Schlichtung des Bundesamtes für Justiz eingeschaltet werden.

Weiterführende Links:

Ihr Europa – Fluggastrechte

Luftfahrt-Bundesamt

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)

Bundesamt für Justiz - Schlichtungsstelle Luftverkehr

Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Verordnung (EG) Nr. 1008/2008