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Reiserecht

Das Reiserecht bezieht sich auf Pauschal- und Individualreisen. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben besondere Informations- und Leistungspflichten, die inzwischen auf EU-Ebene vereinheitlicht und in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt sind.

Reiseveranstalter von Pauschalreisen sind verpflichtet, Kundenanzahlungen für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Vor der Forderung oder Annahme des Reisepreises vor Ende einer Reise muss der Kundin oder dem Kunden ein so genannter Reisesicherungsschein durch den Reiseveranstalter oder Reisevermittler übergeben werden. Der Reisesicherungsschein weist die vorgeschrieben Versicherung für den Fall einer Insolvenz nach.

Ein wichtiger Bestandteil des Reiserechtes ist der Gewährleistungsanspruch und die Mängelhaftung. Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Reiseleistung wie vertraglich vereinbart zu erbringen und Reisemängel zu beseitigen. Der Mangel ist durch den Reisenden vor Ort gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung anzuzeigen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Mängelhaftung. Eine Orientierung zur Höhe von Ansprüchen bei Reisemängeln ist ersichtlich aus Reisemängeltabellen basierend auf Gerichtsurteilen, wie beispielsweise die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“.

In 2018 wurden mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften die Regelungen der neuen EU-Pauschalreiserechtrichtlinie umgesetzt und die Rechte von Reisenden gestärkt. Der Begriff Pauschalreise wurde erweitert auf unterschiedliche Leistungen, die im Rahmen desselben Buchungsvorganges online oder stationär im Reisebüro gebucht werden. Daneben wurde die Kategorie verbundener Reiseleistungen mit Verbraucherschutzregelungen wie bestimmten vorvertraglichen Informationen zur Insolvenzsicherung eingeführt. Zudem wurde das Verbraucherschutzniveau bei der Mängelhaftung angehoben, so wurden beispielsweise die Haftungsbeschränkungen für Reiseveranstalter weiter eingeschränkt.

Weiterführende Links:

"ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln"

Richtlinie (EU) Nr. 2302/2015